(1) Jeder Bewerber auf einer der Parteilisten eines im Landeswahlkreis veröffentlichten Landeswahlvorschlages hat durch jede gültige Bezeichnung seines Namens auf dem amtlichen Stimmzettel durch den Wähler (§§ 79, 82 Abs. 2) eine Vorzugsstimme erhalten.
(2) Die Gesamtzahl der auf einen Bewerber entfallenen Vorzugsstimmen wird, getrennt nach Landesparteiliste und Regionalparteiliste, für den Bereich des Stimmbezirkes durch die Bezirkswahlbehörde, für die Bereiche des Landeswahlkreises und aller Regionalwahlkreise des Landeswahlkreises von der Landeswahlbehörde ermittelt.
Rückverweise
NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 91 Ermittlung der Vorzugsstimmen
(1) Jeder Bewerber auf einer der Parteilisten eines im Landeswahlkreis veröffentlichten Landeswahlvorschlages hat durch jede gültige Bezeichnung seines Namens auf dem amtlichen Stimmzettel durch den Wähler (§§ 79, 82 Abs. 2) eine Vorzugsstimme erhalten. (2) Die Gesamtzahl der auf einen Bewerber ent…
§ 98 Zuweisung der Mandate an die Regionalbewerber der Regionalparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Regionalbewerber
…die Gesamtsumme der Vorzugsstimmen, die auf jeden der auf dem Stimmzettel angeführten Regionalbewerber der gewählten Parteiliste in den Regionalwahlkreisen des Landeswahlkreises entfallen sind. § 91 gilt sinngemäß. Das Ergebnis dieser Ermittlung ist für jeden Regionalwahlkreis in einem Vorzugsstimmenprotokoll festzuhalten. (3) Die zu vergebenden Mandate werden zunächst der Reihe nach jenen…
§ 102 Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Landesparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Bewerber
…4 ausgezählten Stimmzettel die Gesamtsumme der Vorzugsstimmen, die auf jeden der auf dem Stimmzettel angeführten Bewerber der gewählten Landesparteiliste im Landeswahlkreis entfallen sind. § 91 gilt sinngemäß. Das Ergebnis dieser Ermittlung ist in einem Vorzugsstimmenprotokoll festzuhalten. (3) Die zu vergebenden Mandate werden zunächst der Reihe nach jenen Bewerbern zugewiesen, die…
§ 90 Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung der Wahlakten an die Landeswahlbehörde
…jeden Bewerber auf den Parteilisten eines im Landeswahlkreis veröffentlichten Landeswahlvorschlages und für jeden Bewerber einer Bundesparteiliste die jeweils auf ihn entfallenden Vorzugsstimmen gemäß § 91 zu ermitteln und für den Bereich des Stimmbezirks in Vorzugsstimmenprotokollen festzuhalten. (5) Die Niederschriften gemäß Abs. 1, 2 und 3 sowie die Vorzugsstimmenprotokolle gemäß…