BundesrechtBundesgesetzeNationalrats-Wahlordnung 1992III. HAUPTSTÜCK Wählbarkeit, Wahlbewerbung2. Abschnitt Wahlbewerbung§ 50

§ 50Zurückziehung von Landeswahlvorschlägen und Regionalparteilisten

In Kraft seit 18. April 2013
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