BundesrechtBundesgesetzeNationalrats-Wahlordnung 1992VII. HAUPTSTÜCK Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens§ 117

§ 117Wahlberechtigte und Wählerverzeichnis; Wahlsprengel und Wahlbehörden

In Kraft seit 01. Mai 1993
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