BundesrechtBundesgesetzeNationalrats-Wahlordnung 1992V. HAUPTSTÜCK Ermittlungsverfahren2. Abschnitt Ermittlungen der LandeswahlbehördeZweites Ermittlungsverfahren Feststellung und Bekanntgabe der Parteien, die am zweiten Ermittlungsverfahren teilnehmen§ 104

§ 104Bericht an die Bundeswahlbehörde

In Kraft seit 01. Juli 2007
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