Rückverweise
NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 63 Beginn der Wahlhandlung
…Stunde und in dem dazu bestimmten Wahllokal wird die Wahlhandlung durch den Wahlleiter eingeleitet, der der Wahlbehörde das Wählerverzeichnis nebst dem vorbereiteten Abstimmungsverzeichnis (Muster Anlage 5) und allenfalls einem elektronisch geführten Abstimmungsverzeichnis (§ 68 Abs. 5), die Wahlkuverts und die amtlichen Stimmzettel (§§ 75, 76) übergibt und…
§ 68 Stimmabgabe
…zu machen und zwecks Wahrung des Wahlgeheimnisses mit sich zu nehmen. (4) Die Aushändigung eines weiteren amtlichen Stimmzettels ist in jedem Fall im Abstimmungsverzeichnis festzuhalten. (5) Die Verwendung eines elektronisch geführten Abstimmungsverzeichnisses ist mit folgenden Maßgaben zulässig: 1. Der Aufbau eines elektronisch geführten Abstimmungsverzeichnisses hat dem Abstimmungsverzeichnis gemäß Muster Anlage 5…