Rückverweise
NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 39 Ausstellung der Wahlkarte
…spätestens bis am zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr, erfolgen. (2) Ein Wahlberechtigter mit Hauptwohnsitz im Ausland, der in die Wählerevidenz (§ 3 WEviG) eingetragen ist, ist, sofern seine Wohnadresse in der Wählerevidenz erfasst ist, von der Gemeinde, von der er in die Wählerevidenz eingetragen wurde, umgehend nach…
§ 127 Änderungen bei den Gebieten der Stimmbezirke
…Wird zwischen dem Stichtag und dem Wahltag eine Änderung bei den Gebieten der Stimmbezirke wirksam, so gilt: 1. Die Wahlkarte (Anlage 3, Rückseite, in Verbindung mit § 39 Abs. 3) hat die Anschrift der nach der Gebietsänderung zuständigen Bezirkswahlbehörde aufzuweisen. 2. Das Erfassen von Wahlkarten…