Anl. 2
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Rückverweise
NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 23 Wählerverzeichnisse
…Zweck dürfen die Daten auch lokalen Datenverarbeitungen im Wege einer Schnittstelle zum ZeWaeR zur Verfügung gestellt werden, über die die weitere Administration der Wählerverzeichnisse abläuft. (2) Die Erstellung und allfällige Berichtigung der Wählerverzeichnisse obliegt den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich des Bundes. (3) Wählerverzeichnisse sind entweder in Papierform unter Verwendung des Musters…