§ 16 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
In Kraft seit 01. April 2016
Up-to-date
NormG 2016
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird.
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