§ 142
In Kraft seit 01. Mai 1977
Up-to-date
Die Beschlüsse des Delegiertentags in den Angelegenheiten des § 140a Abs. 2 Z 8 sind dem Bundesminister für Justiz binnen vier Wochen mitzuteilen. Dieser hat sie aufzuheben, wenn sie Gesetzen oder Verordnungen widersprechen.
Rückverweise
NO · Notariatsordnung
§ 140a
…Auskünfte zu erteilen. Im Rahmen der Aufsicht hat der Bundesminister für Justiz in den Angelegenheiten des Abs. 2 Z 8 gemäß § 142 auch das Recht, die Beschlüsse des Delegiertentags aufzuheben, wenn sie Gesetzen oder Verordnungen widersprechen. (2) Zu ihrem Wirkungsbereich gehören besonders 1. die Erstattung von Gesetzesvorschlägen…