Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, binnen 14 Tagen die wie folgt bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen: a) der erstbeklagten Partei und der Nebenintervenientin H***** BV 2.414,81 EUR (darin 402,47 EUR USt), b) der zweitbeklagten Partei 2.197,80 …
Text Entscheidungsgründe: Die im Firmenbuch eingetragene Klägerin wird seit 4. 11. 2013 vom gerichtlich bestellten Notgeschäftsführer Rechtsanwalt Dr. M***** B***** selbständig vertreten. Nach dem Stand des Firmenbuchs sind Gesellschafter der Klägerin die erste Nebenintervenientin mit einer Stammeinlage …
Rechtliche Beurteilung Hiezu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: Die Revision der klagenden Partei ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1.1. Die Revision macht zunächst geltend, das Berufungsurteil sei nichtig, weil es durch die gänzliche Klagsabweisung in die Teilrechtskraft des …