§ 46
§ 46 — NO
§ 46 — NO
Verknüpfungen & Referenzen
Beachte
Zum Inkrafttreten vgl. § 6 RGBl. Nr. 113/1869
Zuerst erschienen durch
RGBl. Nr. 75/1871
Inkrafttretungsdatum
14. September 1871
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40015695
Zuletzt nach Updates gesucht am
Inwieferne den Vorschriften der §§. 44 und 45 zuwiderlaufende Mängel einer Notariatsurkunde deren Glaubwürdigkeit ganz oder in einzelnen Theilen schwächen oder aufheben, bleibt in vorkommenden Fällen der Beurtheilung des Gerichtes überlassen.
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen