§ 142
In Kraft seit 01. Mai 1977
Up-to-date
Die Beschlüsse des Delegiertentags in den Angelegenheiten des § 140a Abs. 2 Z 8 sind dem Bundesminister für Justiz binnen vier Wochen mitzuteilen. Dieser hat sie aufzuheben, wenn sie Gesetzen oder Verordnungen widersprechen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden