§ 141c
In Kraft seit 01. Mai 1977
Up-to-date
Der Präsident hat den Delegiertentag mindestens einmal jährlich und überdies dann einzuberufen, wenn mindestens sieben Mitglieder des Delegiertentags es verlangen. An welchem Ort die Tagung stattfindet, hat der Präsident zu bestimmen.
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