BundesrechtBundesgesetzeNotariatsordnung§ 141c

§ 141c

Der Präsident hat den Delegiertentag mindestens einmal jährlich und überdies dann einzuberufen, wenn mindestens sieben Mitglieder des Delegiertentags es verlangen. An welchem Ort die Tagung stattfindet, hat der Präsident zu bestimmen.

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