BundesrechtBundesgesetzeNotariatsordnung§ 141

§ 141

Die Organe der Österreichischen Notariatskammer sind

1. der Delegiertentag;

2. der Präsident;

3. der Ständige Ausschuß;

4. die Rechnungsprüfer.

Entscheidungen
0

Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen

Rechtssätze
0

Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen