Die von der Österreichischen Notariatskammer und den Notariatskammern erlassenen Richtlinien sind auf der Website der Österreichischen Notariatskammer unverzüglich und allgemein zugänglich kundzumachen und zumindest bis zu deren Außerkrafttreten dauerhaft bereitzustellen. Zusätzlich hat die Bekanntmachung auch in der Österreichischen Notariats-Zeitung zu erfolgen.
Rückverweise
NO · Notariatsordnung
§ 125a
…angefallenen Beiträge befreit. (2) In der Beitragsordnung sind insbesondere vorzusehen 1. die allfällige Zweckwidmung der Beiträge; 2. das Verfahren zur Festsetzung der Beiträge (Beitragsbeschluss); das Notariatskollegium kann dabei auch beschließen, dass neben den Mitgliedern der Notarengruppe des Kollegiums auch die Mitglieder der Kandidatengruppe Beitragsschuldner sind; 3. Regeln zur Bemessung und zur Höhe der Beiträge; die Beitragshöhe einkommensabhängiger Beiträge ist als Prozentsatz…