Das Geschäftsregister hat Rubriken für
1. die fortlaufende Geschäftszahl,
2. das Datum der notariellen Amtshandlung,
3. Vor- und Familiennamen sowie Anschrift der Parteien,
4. den Gegenstand des Vertrags oder Geschäfts,
5. die Angabe des Wertes, wenn dieser in der Urkunde bestimmt ist,
6. die Form der Errichtung,
7. die Art der Feststellung der Identität der Parteien sowie die bei der Feststellung der Identität erhobenen Ausweis- und Urkundendaten,
8.Angaben zu den in § 140d Abs. 1 beschriebenen Risikofaktoren für ein potenziell geringeres oder höheres Risiko von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung oder der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung und
9. allfällige Anmerkungen
zu enthalten.
§ 112 NO · NO · Notariatsordnung
§ 112
…den Protesten von Wechseln und unternehmerischen Wertpapieren nur diejenigen Beurkundungen, bezüglich deren dieses Gesetz es ausdrücklich gestattet. (3) Das mit Seitenzahlen versehene Geschäftsregister wird dem Notar auf seine Kosten von der Notariatskammer übergeben. Der Präsident der Notariatskammer unterschreibt unter Angabe der Blätterzahl das letzte Blatt des hinausgegebenen Registers und fügt das Amtssiegel der Notariatskammer bei; er hält…
Art. 115 Artikel 115
…Durchführungs- und Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 32/2018 zu den §§ 37, 55, 82, 113, 134, 140a, 140b, 140i und 168 , RGBl. Nr. 75/1871) (1) Art. 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 112 und 114…
§ 170 III. Abschnitt
Verfahren vor dem Disziplinargericht § 170. (1) Für die Zusammensetzung des Disziplinarsenates und für das Disziplinarverfahren sind die §§ 112 bis 120, 122 bis 129, 130 Abs. 2 bis 4, 131 bis 136, 137 Abs. 1 und 3, 138 bis 141, 143, 151 bis 155, 157, 161, 163 bis 165 des Richter- und Staatsanw…
Rückverweise