Das Geschäftsregister hat Rubriken für
1. die fortlaufende Geschäftszahl,
2. das Datum der notariellen Amtshandlung,
3. Vor- und Familiennamen sowie Anschrift der Parteien,
4. den Gegenstand des Vertrags oder Geschäfts,
5. die Angabe des Wertes, wenn dieser in der Urkunde bestimmt ist,
6. die Form der Errichtung,
7. die Art der Feststellung der Identität der Parteien sowie die bei der Feststellung der Identität erhobenen Ausweis- und Urkundendaten,
8. Angaben zu den in § 140d Abs. 1 beschriebenen Risikofaktoren für ein potenziell geringeres oder höheres Risiko von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung oder der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung und
9. allfällige Anmerkungen
zu enthalten.
Rückverweise
NO · Notariatsordnung
§ 112
…den Protesten von Wechseln und unternehmerischen Wertpapieren nur diejenigen Beurkundungen, bezüglich deren dieses Gesetz es ausdrücklich gestattet. (3) Das mit Seitenzahlen versehene Geschäftsregister wird dem Notar auf seine Kosten von der Notariatskammer übergeben. Der Präsident der Notariatskammer unterschreibt unter Angabe der Blätterzahl das letzte Blatt des hinausgegebenen Registers und fügt das Amtssiegel der Notariatskammer bei; er hält…