Art. 13 § 19
In Kraft seit 01. Juli 2007
Up-to-date
Liegt kein Grund für die Neuanschaffung oder Änderung des Amtssiegels vor, so können die bis zum 30. Juni 2007 in Verwendung stehenden Amtssiegel nach der Notariatsordnung auch nach dem 30. Juni 2007 weiterverwendet werden.
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