Art. 11 § 7
In Kraft seit 01. August 2013
Up-to-date
§ 171 Abs. 2 erster Satz NO (Art. 2) ist anzuwenden, wenn die darin vorgesehenen Wahlen nach dem 31. August 2013 durchgeführt werden; die Amtsdauer der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gewählten Organe bleibt unberührt.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden