Art. 11 § 6
In Kraft seit 01. August 2013
Up-to-date
§ 127 Abs. 2, § 160 Abs. 1 Z 1 und 3 und § 160 Abs. 5 NO (Art. 2) sind auf pflichtwidrige Verhaltensweisen anzuwenden, die nach dem 31. August 2013 gesetzt werden.
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