§ 28 Bezugnahme auf Richtlinien
In Kraft seit 29. Dezember 2018
Up-to-date
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union, ABl. Nr. L 194 vom 19.07.2016 S. 1, umgesetzt.
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