NISG 2026
Gliederung
(1) Für die Analyse von Meldungen über Risiken, Cyberbedrohungen und Cybersicherheitsvorfälle gemäß den §§ 34 und 37 sowie von Erkenntnissen, die gemäß § 17 gewonnen wurden, hat die Cybersicherheitsbehörde IKT Lösungen zu betreiben und dem Bundesminister für Inneres, dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Landesverteidigung bereitzustellen, um die Bewertung von Risiken, Cyberbedrohungen und Cybersicherheitsvorfällen sowie die Erstellung eines Lagebilds mittels strategischer oder operativer Analyse zu unterstützen.
(2) Für die IKT Lösungen und ITVerfahren des Abs. 1 sind die Cybersicherheitsbehörde, der Bundesminister für Inneres, der Bundeskanzler und der Bundesminister für Landesverteidigung gemeinsam datenschutzrechtliche Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 in Verbindung mit Art. 26 DSGVO sowie § 47 DSG.
(3) Macht eine betroffene Person ihre Rechte gemäß den Bestimmungen des Kapitels III DSGVO oder den §§ 42 bis 45 DSG geltend, so haben die gemeinsam datenschutzrechtlich Verantwortlichen dies einander unverzüglich mitzuteilen. Jeder der gemeinsam datenschutzrechtlich Verantwortlichen hat bezüglich der von ihm erhobenen und verarbeiteten Daten die Pflichten in Zusammenhang mit den Rechten betroffener Personen selbstständig wahrzunehmen.
§ 18 NISG 2026 · NISG 2026 · Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026
§ 18 Meldeanalysesystem
…§ 18. (1) Für die Analyse von Meldungen über Risiken, Cyberbedrohungen und Cybersicherheitsvorfälle gemäß den §§ 34 und 37 sowie von Erkenntnissen, die gemäß § 17 gewonnen wurden, hat die Cybersicherheitsbehörde IKT Lösungen zu…
§ 51 Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
…dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten treten § 1 und § 46 Abs. 2 in Kraft; gleichzeitig tritt § 1 des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes (NISG), BGBl. I Nr. 111/2018, außer Kraft. (2) Nach Ablauf von neun Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten treten…
§ 4 Aufgaben der Cybersicherheitsbehörde
…von Lagebildern und zusätzlich relevanter Informationen gemäß den §§ 12 bis 14; 4. Erstellung, Analyse und Weitergabe von zur Gewährleistung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen relevanten Informationen zur Vorbeugung von Cybersicherheitsvorfällen; 5. Ausübung der Funktion der nationalen Behörde für das Management von Cybersicherheitsvorfällen großen Ausmaßes gemäß § 16…
Rückverweise