Alleinaktionär der Oesterreichischen Nationalbank ist der Bund. Die Aktionärsrechte des Bundes werden vom Bundesminister für Finanzen ausgeübt.
Rückverweise
NBG · Nationalbankgesetz 1984
Art. 16 § 89 Inkrafttretensbestimmung
… I Nr. 60/1998 sind erstmals auf den Jahresabschluß über das Geschäftsjahr 1997 anzuwenden. (2) § 6, § 8 Abs. 2 und 3, § 9, § 10 Abs. 2, § 16 Z 4, § 22 Abs. 4, § 32 Abs. 3, §…
Art. 15 § 79
…und Euro-Münzen, die sie erhalten haben und wieder in Umlauf geben wollen, auf ihre Echtheit geprüft werden: 1. Kreditinstitute gemäß § 1 BWG, 2. Kredit- und Finanzinstitute aus Mitgliedstaaten (§§ 9, 11, 13 BWG), die in Österreich über eine Zweigstelle oder im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs tätig werden, 3. sonstige Zahlungsdienstleister (§ 1 Abs. …