Art. 2 § 9 — NBG
Alleinaktionär der Oesterreichischen Nationalbank ist der Bund. Die Aktionärsrechte des Bundes werden vom Bundesminister für Finanzen ausgeübt.
…Dienstnehmer der Erstbeklagten (idF alle als Kläger bezeichnet). Die Dienstnehmer der Erstbeklagten stehen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Erstbeklagten (§ 38 Abs 1 Nationalbankgesetz 1984 [NBG]). Ihre Anstellungsbedingungen, dienstlichen Pflichten und Rechte sowie die Besoldung und die Pensionsbezüge richten sich nach den vom Generalrat der Erstbeklagten festgesetzten Bestimmungen (§ 38…
…bis 1.395. klagenden Parteien sind derzeit aktive Dienstnehmer der Erstbeklagten. 1.1.1. Die Dienstnehmer der Erstbeklagten stehen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Erstbeklagten (§38 Abs1 Nationalbankgesetz 1984 [NBG]). Ihre Anstellungsbedingungen, dienstlichen Pflichten und Rechte sowie die Besoldung und die Pensionsbezüge richten sich nach den vom Generalrat der Erstbeklagten festgesetzten Bestimmungen (§38 Abs2…
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