Die Behörde hat die Änderung eines Familiennamens oder eines Vornamens im Wege des Zentrales Personenstandsregisters (ZPR) zur Verfügung zu stellen
1. allen Verwaltungsbehörden und Gerichten, für die die Kenntnis davon eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben bildet;
2. dem Dachverband der Sozialversicherungsträger.
§ 3 FLAG · FLAG · Familienlastenausgleichsgesetz 1967
§ 3
…rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. (3) Abweichend von Abs. 1 haben Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz…
§ 11a WaffG · WaffG · Waffengesetz 1996
§ 11a Drittstaatsangehörige
…“ ( § 8 Abs. 1 Z 13 NAG ), über eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers ( § 9 Abs. 1 Z 2 NAG ) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet, 3. Asylwerbern ( § …
§ 2 FamZeitbG · FamZeitbG · Familienzeitbonusgesetz
§ 2 Anspruchsberechtigung
…insgesamt nicht mehr als 14 Tagen nicht anspruchsschädigend auswirken, 6. er, das Kind und der andere Elternteil sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes ( NAG ), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 ( AsylG 2005 ), BGBl. I Nr. 100…
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