(1) Eine Eignungsprüfung gemäß § 14 Abs. 1 und 1a ist eine ausschließlich die beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen des Antragstellers (der Antragstellerin) betreffende Prüfung an einer Ausbildungseinrichtung gemäß §§ 9 oder 10, mit der die Fähigkeit des Antragstellers (der Antragstellerin), in Österreich die Musiktherapie eigenverantwortlich oder mitverantwortlich auszuüben, von einer Ausbildungseinrichtung gemäß §§ 9 oder 10 beurteilt wird.
(2) Die Eignungsprüfung ist anhand eines Verzeichnisses jener Sachgebiete,
1. die auf Grund eines Vergleichs zwischen der im Rahmen der österreichischen Ausbildung für die eigenverantwortliche oder mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie vorgeschriebenen Unterrichtsfächer und Fachbereiche und der von der betreffenden Person absolvierten Ausbildung von dieser nicht abgedeckt werden und
2. deren Kenntnis eine wesentliche Voraussetzung für die eigenverantwortliche oder mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie ist,
durchzuführen
Rückverweise
MuthG · Musiktherapiegesetz
§ 14 Musiktherapeutische Qualifikationsnachweise aus dem EWR – EWR-Anerkennung
…Antrag anzuerkennen (Berufsanerkennung). (1a) Die Berufsanerkennung ist an die Bedingung der erfolgreichen Absolvierung eines höchstens dreijährigen Anpassungslehrgangs (§ 14b) oder einer Eignungsprüfung (§ 14c) zu knüpfen, 1. wenn sich die bisherige Ausbildung des Antragstellers (der Antragstellerin) hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit auf theoretische und praktische Ausbildungsinhalte bezieht, die sich wesentlich…
§ 15 Freier Dienstleistungsverkehr
…das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin) dem Dienstleistungserbringer (der Dienstleistungserbringerin) innerhalb eines Monats ab Zustellung der Entscheidung die Möglichkeit zu geben, im Rahmen einer Eignungsprüfung (§ 14c) die fehlenden Kenntnisse und Erfahrungen nachzuweisen. Kann der Dienstleistungserbringer (die Dienstleistungserbringerin) die fehlenden Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Eignungsprüfung nicht nachweisen, hat der Bundesminister…