§ 11 Ausbildungsverordnung
In Kraft seit 01. Juli 2009
Up-to-date
Der Bundesminister (Die Bundesministerin) für Gesundheit, Familie und Jugend hat erforderlichenfalls nähere Bestimmungen über die Kompetenzen, die im Rahmen der Ausbildung für die mitverantwortliche und eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie erworben werden müssen, einschließlich der Mindestanforderungen an die Ausbildungen, durch Verordnung festzulegen.
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