§ 43e Zusammensetzung der Senate
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 43e Zusammensetzung der Senate — MuSchG
Für die Senatszusammensetzung beim Oberlandesgericht Wien ist § 146 Abs. 1 und 4 des Patentgesetzes 1970 sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden