§ 11 Anmeldung
In Kraft seit 27. August 2003
Up-to-date
Ein Muster ist beim Patentamt schriftlich zum Schutz anzumelden. Als Anmeldetag gilt der Tag des Einlangens der Anmeldung beim Patentamt.
Rückverweise
MuSchG · Musterschutzgesetz 1990
§ 46
…durchzuführenden Bundesgesetzes folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungen in Kraft treten. (3) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft: 1. das Musterschutzgesetz 1970, BGBl. Nr. 261, 2. die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 11. November 1959 über bestimmte Erfordernisse bei der…