§ 17 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 12. März 2003
Up-to-date
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese Gesetze, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung zu verstehen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden