§ 38a Verweisungen — MSchG
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 38a MSchG · MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 38a Verweisungen
…Verweisungen § 38a. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.…
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