Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird insoweit bestätigt, als er den Antrag des Antragstellers, gemäß § 19 Abs 2 WEG 1975 den Verteilungsschlüssel für den Personenaufzug im Haus Salzburg, Ignaz Harrer-Straße 50, ab Antragstellung so festzusetzen, daß auf di…
Text Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 499 KG Stadt Salzburg, Abteilung Lehen, mit dem Haus Ignaz Harrer-Straße 50. Dieses Haus besteht aus dem Erdgeschoß und 6 weiteren Geschoßen und weist eine Liftanlage auf. Der Antragsteller …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und teilweise berechtigt. Die Revisionsrekursbeantwortung ist unzulässig. Im gegenständlichen Verfahren, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Mietrechtsgesetzes am 1.Jänner 1982 bereits anhängig war, ist noch § 26 Abs 2 Z 3 WEG in der alten Fassung anzuwenden, der…