§ 77 Verschwiegenheitspflicht und automationsunterstützter Datenverkehr
In Kraft bis 31. August 2025
Up-to-date
Soweit nicht andere gesetzliche Verschwiegenheitspflichten bestehen, sind Personen, denen Aufgaben im Zusammenhang mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes übertragen sind, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.
Rückverweise
MPG 2021 · Medizinproduktegesetz 2021
§ 91 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Ethikkommissionen gemäß § 17 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 122/2021 weiterhin als Ethikkommissionen im Rahmen multizentrischer klinischer Prüfungen nach diesem Bundesgesetz tätig. (5) Das Inhaltsverzeichnis und § 77 samt Überschrift in der Fassung des…