§ 14 In- und Außerkrafttreten
In Kraft seit 19. September 2024
Up-to-date
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte (MOT V), BGBl. II Nr. 136/2005, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 463/2013, außer Kraft.
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