§ 10 Gleichwertigkeit von EUTypgenehmigungsbögen mit Bescheiden
In Kraft seit 19. September 2024
Up-to-date
Der Ausstellung des ausgefüllten EU Typgenehmigungsbogens und seiner Anlagen gemäß Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1628 durch die Genehmigungsbehörde kommt die Wirkung eines Bescheides zu.
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