§ 34 Personenbezogene Bezeichnungen
In Kraft seit 11. Juni 2022
Up-to-date
Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für Personen jeden Geschlechts.
Rückverweise
MOG 2021 · Marktordnungsgesetz 2021
§ 27 Datenverarbeitung und Datenübermittlung
…26 Weingesetz 2009 zur Einbeziehung der Daten in den Weinbaukataster als Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem gemäß Art. 65 der Verordnung (EU) 2021/2116 (im Folgenden Invekos), 2. von den jeweils für die Einstufung zuständigen Stellen zur Einbeziehung in das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen als Bestandteil des…