§ 33 Verweisung in anderen Rechtsvorschriften
In Kraft seit 11. Juni 2022
Up-to-date
MOG 2021
Gliederung
4. Abschnitt Straf- und Schlussbestimmungen
§ 33 Verweisung in anderen Rechtsvorschriften
Soweit in anderen Bundesgesetzen auf das Marktordnungsgesetz 1985 verwiesen wird, gelten diese Bezugnahmen als Bezugnahmen auf die entsprechenden Bestimmungen des MOG 2021.
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