§ 1 Kompetenzgrundlage
In Kraft seit 01. Januar 2005
Up-to-date
(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen sind Bundessache und können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.
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