(1) Der registrierteEmpfänger (§ 32 Abs. 1) hat Aufzeichnungen zu führen, aus denen hervorgehen muß, wieviel Mineralöl er unter Steueraussetzung aus anderen Mitgliedstaaten empfangen hat.
(2) Die Aufzeichnungen müssen den Bestimmungen des § 52 Abs. 2 Z 2 lit. a entsprechen.
§ 48 MinStG 2022 · MinStG 2022 · Mineralölsteuergesetz 2022
§ 48
…Mineralöl bearbeitet werden oder zu deren Herstellung Mineralöl verwendet wurde oder verwendet werden konnte; 4. die Bestände an in Z 3 angeführten Waren festzustellen; 5. Fahrzeuge anzuhalten und die Menge der im § 2 angeführten mitgeführten Waren festzustellen; 6. in Bücher und Aufzeichnungen, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder…
§ 49
…4) Wer Mineralöl, Kraftstoffe oder Heizstoffe verwendet, hat dem Zollamt Österreich alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung der mineralölsteuerlichen Behandlung dieser Waren erforderlich sind. (5) Die im Abs. 3 angeführten Personen sind verpflichtet, dem Zollamt Österreich unverzüglich Umstände anzuzeigen, die den Verdacht auf innergemeinschaftliche Betrugshandlungen oder Finanzvergehen zulassen.…
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