Vor Anerkennung des Gewinnungsfeldes sind die GeoSphere Austria und, soweit hiedurch öffentliche Interessen berührt werden, die zu ihrer Wahrnehmung berufenen Verwaltungsbehörden zu hören. Dies gilt besonders in den Fällen des § 149 Abs. 4.
§ 203 MinroG · MinroG · Mineralrohstoffgesetz
§ 203
…1. Jänner 1981 anerkannte Gewinnungsfelder gelten als nach § 74 Abs. 1 anerkannte Gewinnungsfelder. (3) Soweit in Verträgen gemäß §§ 77 und 78 Abs. 1 des Berggesetzes 1975 die Berechnungsgrundlagen für den Förderzins bei gasförmigen Kohlenwasserstoffen auf m 3 (Vn) abgestellt sind, gilt für…
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