§ 221a Verweise auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. September 2025
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§ 221a Verweise auf andere Bundesgesetze — MinroG
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich eine bestimmte Fassung der verwiesenen Bestimmung angeführt ist.
§ 221a MinroG · MinroG · Mineralrohstoffgesetz
§ 221a Verweise auf andere Bundesgesetze
…Verweise auf andere Bundesgesetze § 221a. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich eine bestimmte…
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