§ 12 Unzulässigkeit der Ansuchensergänzung
In Kraft seit 01. Januar 1999
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MinroG
Gliederung
III. Hauptstück Schürfen nach bergfreien mineralischen Rohstoffen und deren Gewinnung
I. Abschnitt Schurfberechtigung
§ 12 Unzulässigkeit der Ansuchensergänzung
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Angaben über die Lage des Freischurfmittelpunktes sind unzulässig.
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