§ 12 Unzulässigkeit der Ansuchensergänzung
In Kraft seit 01. Januar 1999
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§ 12 Unzulässigkeit der Ansuchensergänzung — MinroG
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Angaben über die Lage des Freischurfmittelpunktes sind unzulässig.
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