§ 3 Notifizierende Behörde
In Kraft seit 28. Dezember 2022
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Behörde zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen für Produkte gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 3 ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft.
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