MinBestG
Gliederung
9. Abschnitt Verwaltungsvorschriften
§ 78 Zuständigkeit
Die Erhebung der Mindeststeuer obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe.
§ 78 MinBestG · MinBestG · Mindestbesteuerungsgesetz
…Zuständigkeit § 78. Die Erhebung der Mindeststeuer obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe.…
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