BundesrechtBundesgesetzeMilitärstrafgesetzII. HAUPTSTÜCKBesonderer TeilIV. Straftaten gegen andere Pflichten Vorsätzliche Preisgabe eines militärischen Geheimnisses§ 30

§ 30Fahrlässige Verstöße

In Kraft seit 01. Januar 1975
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