Dem Ungehorsam und der Nichtbefolgung eines Befehles steht die den Zweck des Befehles beeinträchtigende verspätete oder mangelhafte Befolgung des Befehles gleich.
Rückverweise
…Parkplatz vor der Kaserne abzustellen, dann sofort zum Haupttor zurückzukehren und die Ordnungshaft anzutreten, mit beleidigenden Worten zwar, aber doch, - weder verspätet noch mangelhaft (§ 15 MilStG.) - Folge geleistet wurde. In diesem Punkte erweisen sich daher beide Nichtigkeitsbeschwerden schon aus rechtlichen Erwägungen als begründet, sodaß ein Eingehen auf die weiters dazu erstatteten…