§ 64 1. Gesetzliche Maße
In Kraft seit 31. Dezember 2010
Up-to-date
§ 64 1. Gesetzliche Maße — MEG
Bisher zur Eichung zugelassene Waagen mit dem Zeichen „ct“ sowie mit anderen Zeichen als „ct“ für die Einheit Karat dürfen weiterhin geeicht werden.
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