BundesrechtBundesgesetzeMaß- und EichgesetzZweiter Teil EichwesenAbschnitt E Eichpolizeiliche Revision3. Überwachung der Betriebe zur Herstellung von Fertigpackungen, Maßbehältnissen und Schankgefäßen§ 54

§ 54

In Kraft seit 25. Mai 2002
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