§ 14 5. Nacheichpflicht
In Kraft seit 20. Juni 2017
Up-to-date
Die eichpflichtigen Meßgeräte sind innerhalb bestimmter Fristen zur Nacheichung vorzulegen.
Rückverweise
MEG · Maß- und Eichgesetz
§ 49 1. Anerkennung von Produkten und Verfahren im Bereich der EU und des EWR
…deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. (7) Für die Bemessung der anzuwendenden Nacheichfrist für diese Messgeräte oder Messgeräteteile gelten die Bestimmungen der §§ 14 bis 17 und 18 Z 2. (8) Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft ist ermächtigt, bei Bedarf zur Erfüllung von europäischen…