§ 52 Begutachtungsrecht der Medien — MedienG
Den kollektivvertragsfähigen Körperschaften der im Medienwesen tätigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist unter Einräumung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die das Medienwesen betreffen, Stellung zu nehmen.
§ 52 MedienG · MedienG · Mediengesetz
§ 52 Begutachtungsrecht der Medien
…Zehnter Abschnitt Schlussbestimmungen § 52. Den kollektivvertragsfähigen Körperschaften der im Medienwesen tätigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist unter Einräumung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die das…
§ 58 Vollziehung
…6. hinsichtlich des § 50 der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport und die Bundesministerin für Justiz; 7. hinsichtlich des § 52 der jeweils zuständige Bundesminister; 8. im Übrigen der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport.…
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