§ 60 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. Juli 2001
Up-to-date
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese Gesetze, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung zu verstehen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden